Das Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), kurz Lieferkettengesetz, macht das sorgfältige Erfassen von globalen Supply-Chain-Risiken unabdingbar und legt die Verifizierung von Lieferketten nahe. Jede berichtende Organisation muss laut LkSG ermitteln, welche menschenrechtlichen Risiken und Umweltauswirkungen im eigenen Geschäftsbereich und innerhalb der vorgelagerten Lieferkette bestehen, und sie ggf. verbessern. Das heißt, Unternehmen müssen ein Risikomanagement etablieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Risiken zu minimieren oder auszuschließen. Eine Verifizierung der Lieferkette erleichtert diese Herausforderung maßgeblich.