Eine Sozialbegutachtung von Lieferanten eignet sich für Unternehmen, die vom „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), zwar nicht direkt betroffen sind, aber dennoch proaktiv auf die Mitarbeitenden in den Lieferketten achten wollen. Denn das Lieferkettengesetz soll die Menschenrechte in der Wirtschaft stärken und steht damit für einen Paradigmenwechsel.