Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), markiert einen Paradigmenwechsel: vom unternehmerischen Ich zum Wir. Durch das Lieferkettengesetz sollen die Menschenrechte in der Wirtschaft stärker beachtet werden.