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Verifizierung von Nachhaltigkeits­berichten

Die Verifizierung von Nachhaltigkeits­berichten ist europäisches Gesetz. Laut Brüsseler „Corporate Sustainability Reporting Directive”, kurz CSRD-Richtlinie, müssen große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, veröffentlichen und zuvor extern verifizieren lassen (sogenannte Berichts- und Prüfpflicht). Die Übertragung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht obliegt federführend dem Bundesministerium der Justiz und wird für Juni 2024 erwartet.

Warum einen Nachhaltigkeits­bericht prüfen?

Für viele Organisationen, vor allem indirekt betroffene KMU, empfiehlt sich bereits jetzt, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Denn große Unternehmen erwarten beispielsweise von ihren Zulieferern immer häufiger, dass sie über ihre nichtfinanziellen Leistungen berichten. Daher eignet sich eine freiwillige Begleitung und ggf. externe Verifizierung auch für sie. Nicht zuletzt, um anhand der Bewertung und den daraus abgeleiteten, empfohlenen Maßnahmen das nachhaltige Engagement weiterzuentwickeln – und Interessengruppen zu begeistern.

  • Risiken entdecken und Chancen nutzen
  • Kosteneffizienter und effektiver Prozesse steuern
  • Vergleichbare Entscheidungsgrundlagen vorlegen
  • Interne und externe Stakeholder einbinden
  • Höhere Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen
  • Prüfsiegel nach außen kommunizieren
  • Glaubwürdigkeit stärken
  • Vertrauen bilden
  • Transparenz nach innen und außen schaffen
  • Wettbewerbsfähigkeit steigern
  • Im Jahr 2025 werden Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Diese müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht extern prüfen lassen.
  • Im Jahr 2026 werden große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Diese müssen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und extern prüfen lassen.
  • Im Jahr 2027 werden börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten. Diese Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und extern prüfen lassen. KMUs haben allerdings eine Übergangsfrist, d.h. sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.
  • Im Jahr 2029 werden Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. EUR in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, über das Geschäftsjahr 2028 berichten und den Bericht ebenfalls prüfen lassen müssen.

SQS begutachtet Nachhaltigkeits­berichte gemäß verschiedener Standards, z.B.:

Welcher Nachhaltigkeits­typ ist Ihr Unternehmen?

Ihr Unternehmen strebt Nachhaltigkeit an. Sie haben vereinzelte Angaben zu nachhaltigen Leistungen identifiziert – beispielsweise beim Energiemanagement, im sozialen Bereich oder zur Unternehmensstruktur. Diese Angaben haben Sie noch unsystematisch erfasst. Idealerweise sind Sie bereits mit Managementsystemen vertraut, z.B. ISO 9000, ISO 14000, ISO 45000 etc.


    Was die SQS für Typ I tun kann:

    • Die SQS lenkt Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung in die korrekte Richtung.
    • Dafür erstellt die SQS eine Diagnose, d.h. sie definiert Ihren Ist-Zustand und damit Ihre aktuellen Nachhaltigkeitskennzahlen.
    • Basierend auf Ihren Unterlagen und persönlichen Interviews (face-to-face oder online) stellt die SQS Ihre Stärken und Ihr Verbesserungspotential fest.
    • Die SQS ordnet jeden Aspekt z.B. einem der GRI- oder der ESG-Standards zu und ermöglicht Ihnen damit eine systematische Indexierung.
    • Zusätzlich besteht bei guter Key-Performance die Möglichkeit einer Verifizierung von singulären, themenspezifischen Nachhaltigkeitsleistungen, z.B. eine Risiko-Management-Verifizierung.

Ihr Unternehmen sucht einen passenden Standard. Sie haben bereits nichtfinanzielle Kennziffern in einem Nachhaltigkeitsbericht erfasst. Ihr Bericht ist zwar systematisch aufgebaut, jedoch nicht umfassend nach einer Methode wie z.B. ESRS, GRI, ESG, DNK etc. erstellt. Ihr Bericht entspricht noch nicht den rechtlichen Anforderungen.


    Was die SQS für Typ II tun kann:

    • Die SQS erstellt eine Ist-Analyse und vereinbart gemeinsam mit Ihnen eine Methode, die am besten für Ihre individuelle Nachhaltigkeitsberichterstattung geeignet ist.
    • Basierend auf Ihren Unterlagen und persönlichen Interviews (face-to-face oder online) stellt die SQS Ihre Lücken sowie Ihre Stärken und Ihr Verbesserungspotential fest.
    • Anschließend empfiehlt die SQS Maßnahmen, mit denen Sie auf die nächste Stufe gelangen.
    • Zusätzlich besteht bei guter Key-Performance die Möglichkeit a) einer Verifizierung Ihres angepassten Nachhaltigkeitsberichts und einer anschließenden Assurance gemäß AA1000, die alle nachhaltigen Leistungen bestätigt; oder b) einer Due-Diligence-Verifizierung, die singuläre, themenspezifische Nachhaltigkeitsleistungen bewertet.

Ihr Unternehmen hat einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. Sie haben Ihren Bericht gemäß einer bestimmten Methode wie z.B. ESRS, GRI, ESG, DNK, SDGs etc. erstellt. Ihrem Unternehmen fehlt eine externe Verifizierung des Berichts.


    Was die SQS für Typ III tun kann:

    • Die SQS erstellt eine Verifizierung für Ihren Nachhaltigkeitsbericht.
    • Basierend auf Ihren Unterlagen und persönlichen Interviews (face-to-face oder online) prüft die SQS Ihre Daten auf ihre Korrektheit, d.h. ihren Wahrheitsgehalt, ihre Plausibilität und ihre Angemessenheit hin.
    • Anschließend empfiehlt die SQS in einer Summary Anpassungen und Maßnahmen, mit denen Sie sich weiter entwickeln können.
    • Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Assurance gemäß AA1000, die das Niveau Ihrer nachhaltigen Leistungen besiegelt.

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