Die Verifizierung von Nachhaltigkeitsberichten ist europäisches Gesetz. Laut Brüsseler „Corporate Sustainability Reporting Directive”, kurz CSRD-Richtlinie, müssen große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht verfassen, veröffentlichen und zuvor extern verifizieren lassen (sogenannte Berichts- und Prüfpflicht). Die Übertragung der CSRD-Richtlinie in deutsches Recht obliegt federführend dem Bundesministerium der Justiz und wird für Juni 2024 erwartet.