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Arbeits­sicherheits­analyse von Lieferanten

Arbeitssicherheits­analyse von Lieferanten

Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Sichere Arbeitsbedingungen und sicherheitsgerechte Verhaltensweisen in Unternehmen sind wichtig: In einer immer schnelleren Arbeitswelt ist die Gesundheit der Mitarbeitenden noch mehr zu schützen. Und genauso in einer immer globaleren auch die Gesundheit der Lieferanten und deren Mitarbeitenden. 

Arbeitssicherheit vor Ort und in der Ferne

Die Überprüfung der Arbeitssicherheit in Unternehmen ist freiwillig. Aber gerade entlang der Lieferkette wird es immer wichtiger: Nicht erst seit den Vorfällen in der Textilindustrie legen Kundinnen und Kunden heute in besonderem Maße Wert darauf, dass nicht nur Unternehmen intern, sondern auch bei ihren Lieferanten sorgfältig auf Arbeitssicherheit achten. Darüber hinaus hat der deutsche Gesetzgeber Regelungen und interne Auflagen erlassen, um sowohl das Vermeiden von Unfällen als auch die langfristige Gesundheit von Mitarbeitenden zu schützen. Während der Corona-Pandemie hat er dies jüngst bewiesen. 

Gefahrenschutz für eigene und fremde Mitarbeitende

Arbeitssicherheit ist für alle Tätigkeiten relevant, d.h. für produzierende und handwerkliche Betriebe wie auch in dienstleistenden Büros; sogar ein Astronaut muss sich an Arbeitsschutzgesetze halten. Seit 1884 müssen Arbeitgeber Unfälle am Arbeitsplatz verhüten, seit 1891 müssen sie die Arbeitsbedingungen verbessern. Drastische Sicherheitsrichtlinien nach 1920 und Kampagnen in der jungen Bundesrepublik führen 1973 schließlich zum Arbeitssicherheitsgesetz: Ab nun sind interne Fachkräfte für betriebliche Sicherheit vorgeschrieben.

Seit 1996 existiert das Arbeitsschutzgesetz, dessen Kern die Gefährdungsbeurteilung ist. Arbeitgebende müssen seither ihre Mitarbeitenden vor allen Gefahren bei der Arbeit schützen. Seit 2013 sind auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich fixiert. Diese Meilensteine hat der Gesetzgeber 2021 auf Lieferanten ausgeweitet:  

„Das Sorgfaltspflichtengesetz, auch als Lieferkettengesetz bekannt, soll der Verbesserung der internationalen Menschrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Verhüten von Arbeitsunfällen und der sorgfältige Umgang mit Arbeitnehmenden auch entlang der Lieferkette eines Unternehmens ist eine Errungenschaft. 

Möglichkeiten einer Arbeitssicherheitsanalyse

Um Gesetzgeber-Regelungen einerseits und Käufer-Erwartungen andererseits gerecht zu werden, gibt es mehrere Möglichkeiten: Sie können als Unternehmen z.B. eine Arbeitssicherheitsanalyse bei Ihren Lieferanten durchführen oder ein extern erstelltes Arbeitssicherheitsaudit verifizieren lassen. Das Überprüfen und Bestätigen von unabhängiger Seite können Sie Ihren interessierten Parteien auf allen Kanälen kommunizieren. Denn häufig ist es der unbefangene (und geschulte) Blick von außen, der unerkannte Gelegenheiten aufdeckt. Und damit für noch mehr Sicherheit sorgt.