Arbeitssicherheit ist für alle Tätigkeiten relevant, d.h. für produzierende und handwerkliche Betriebe wie auch in dienstleistenden Büros; sogar ein Astronaut muss sich an Arbeitsschutzgesetze halten. Seit 1884 müssen Arbeitgeber Unfälle am Arbeitsplatz verhüten, seit 1891 müssen sie die Arbeitsbedingungen verbessern. Drastische Sicherheitsrichtlinien nach 1920 und Kampagnen in der jungen Bundesrepublik führen 1973 schließlich zum Arbeitssicherheitsgesetz: Ab nun sind interne Fachkräfte für betriebliche Sicherheit vorgeschrieben.
Seit 1996 existiert das Arbeitsschutzgesetz, dessen Kern die Gefährdungsbeurteilung ist. Arbeitgebende müssen seither ihre Mitarbeitenden vor allen Gefahren bei der Arbeit schützen. Seit 2013 sind auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesetzlich fixiert. Diese Meilensteine hat der Gesetzgeber 2021 auf Lieferanten ausgeweitet: