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CSRD, CSDD und ESG – alles Hip-Hop?

Nachhaltige Performance

Was sich hinter Abkürzungen wie EU und UNO verbirgt, weiß jedes Kind, aber wie sieht es mit ESG oder CSRD aus? Klingt wie ein Song der Fantastischen Vier? Stimmt. Aber im Gegensatz zum Lied der Hip-Hopper geht es bei CSRD und ESG nicht um Schall und Rauch. Die Abkürzungen beziehen sich auf Nachhaltigkeitsinformationen und wie Unternehmen über sie berichten. Wer kann bei diesem Kürzeldickicht helfen? Und was hat es nun mit CSRD und Komplizen auf sich?

Nachhaltigkeit ist d a s Hipthema dieses Jahrhunderts. Angesichts von Umweltzerstörung und Klimawandel hat die EU 2019 den Green Deal vorgestellt. Das Konzept soll helfen, die ökologischen Risiken unserer Zeit zu bewältigen. Und zwar, indem Real- und Finanzwirtschaft nachhaltig, d.h. ressourcenschonend und zugleich wettbewerbsfähig, agieren sollen. Dafür braucht es neue Rechtsrahmen: CSRD, CSDD, ESG (und weitere) ziehen Unternehmen in die Verantwortung. Börsennotierte Unternehmen wissen bereits, was zu tun ist. Sie müssen seit 2017 über ihre nachhaltige Performance berichten. Großunternehmen tun sich leichter, denn:

Große und kleine

Sie verfügen über etabliertes Qualitätsmanagement und kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Schwieriger ist es für kleine und mittlere Unternehmen, sich auf die Richtlinien aus Brüssel einzustellen. Aber ohne KMU wird eine deutsche und eine europäische Nachhaltigkeit nicht gelingen, wir brauchen den Mittelstand. Deshalb sei hier erklärt, worum es sich beim Nachhaltigkeits-Hiphop handelt.

 

ESG-Berichterstattung umfasst drei Kategorien und ist die klassische Art und Weise nachhaltiger Datenerfassung. Gemäß ESG dokumentieren Firmen ihre nicht-finanziellen Kennzahlen in den drei Bereichen der Nachhaltigkeit: Umwelt (Environment), Soziale Belange (Social) und Unternehmensführung (Governance). Bislang war das für die meisten Organisationen freiwillig (abhängig von ihrer Größe). Die EU nimmt die ESG-Kategorien auf und kanalisiert sie in eine neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: die Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD, basierend auf der bisherigen CSR-Richtlinie.

Klima und Kapital

Bis dato mussten kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden über ihre Nachhaltigkeitsleistungen in den Bereichen Umwelt, Soziales (z.B. zu Arbeitnehmenden, Menschenrechten, Anti-Korruption) und über ihre Unternehmensstrategien berichten. Viele Großunternehmen wurden für ihre nachhaltige Berichterstattung prämiert. Unternehmen solch einer Größe fällt es leichter, sie haben die nötigen Mittel, neue Prozesse zu etablieren. Von der neuen CSRD-Richtlinie sind jetzt auch kleinere Betriebe betroffen:

 

Nunmehr unterliegen auch börsennotierten Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden der Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht. Es geht dabei wohlgemerkt nicht nur um ein geschärftes Umwelt-Bewusstsein, sondern auch darum, Kapital in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Denn Investoren können sich durch Nachhaltigkeitsberichte einen Einblick in das nachhaltige Engagement von Unternehmen verschaffen und entscheiden, wem sie ihr Kapital und Vertrauen schenken.

  • – Im Jahr 2025 werden Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Diese müssen ihren Nachhaltigkeitsbericht extern prüfen lassen.
  • – Im Jahr 2026 werden große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, über das Geschäftsjahr 2025 berichten. Diese müssen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und extern prüfen lassen.
  • – Im Jahr 2027 werden börsennotierte KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten. Diese Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen und extern prüfen lassen. KMUs haben allerdings eine Übergangsfrist, d.h. sie werden bis 2028 von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen sein.
  • – Im Jahr 2029 werden Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. EUR in der EU, wenn sie mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU haben und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, über das Geschäftsjahr 2028 berichten.

Strategien und Standards

Beim Nachhaltigkeits-Reporting sollen Firmen gemäß CSRD-Richtlinie z.B. von ihrer Anpassung an den Klimawandel, Prozessen zur Kreislaufwirtschaft, Erhaltung der Biodiversität über Chancengleichheit, Lohngleichheit, Arbeitsschutz bis hin zu Unternehmensethik, Geschäftspartner-Management und Risikomanagement berichten.

 

Auf dem Markt der Nachhaltigkeit existieren bereits verschiedene Initiativen, die Standards und Methoden zur nachhaltigen Berichterstattung anbieten: z.B. die Global Reporting Initiative GRI, ISO 26000, ISO 14001 (bzw. ISO 14091), ergänzend nach SDGs und und und. Die EU beschäftigt sich derzeit damit, eigene Standards zu definieren: die EU Sustainability Reporting Standards ESRS. Gemäß ESRS sollen Unternehmen ihre zukünftigen Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung EFRAG veröffentlichte unlängst ihren ersten Entwurf dazu, aufbauend auf bereits laufenden Initiativen.

Berichts- und Prüfpflicht

Bis die EU-eigenen Standards verabschiedet sind, wird es noch dauern. Was jedoch bereits klar ist: Nachhaltigkeitsberichte (ungeachtet des verwendeten Standards) sollen in Zukunft nicht nur von immer mehr Firmen veröffentlicht – sie sollen auch geprüft werden. Geprüft? Ja, die CSRD-Richtlinie gibt auch eine Prüfpflicht, eine sogenannte Assurance, vor.

 

Die bekannte unabhängige Prüfung finanzieller Kennzahlen durch Wirtschaftsprüfer machen einen Geschäftsbericht erst salon- und das Unternehmen finanzierungsfähig. Analog dazu verspricht sich die EU mehr Legitimation für Nachhaltigkeitsberichte, wenn sie von unabhängigen Dritten geprüft und auf ihre Richtigkeit hin bestätigt werden.

 

CSRD und ESG sollen dazu führen, unternehmerische Verantwortung für „People, Product and Planet“ nicht mehr nur aufgrund persönlicher Neigung, sondern wegen gesetzlicher Strukturen in die Unternehmensstrategie aufzunehmen. Die oben erwähnte Corporate Sustainability Due Diligence CSDD oder das Lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz LkSG sind weitere Steinchen im Nachhaltigkeits-Mosaik. Es gibt weitere, parallel laufende Initiativen und es ist gut, dass es verschiedene sind, damit möglichst alle Unternehmen einen für sie angemessenen Standard finden und sie sich auf den nachhaltigen Weg machen.

Enden oder endlich Anfangen

Das IPCC, das Intergovernmental Panel on Climate Change, zu deutsch Weltklimarat, gehört zur UNO und sichtet wissenschaftliche Publikationen zum Klimawandel. Vor wenigen Wochen erschien dessen jüngster Bericht. Nicht zur Nachhaltigkeit, sondern zu den aktuellen Klima-Untersuchungen. Er ist niederschmetternd. Wenn nicht alle Unternehmen die oben stehenden Abkürzungen kennen und umsetzen, könnten wir alle langfristig „draufgehen“ – wie im Song der Fantastischen Vier.


Die SQS Deutschland hat eine beispiellose Expertise und ist in der Lage, jeden Nachhaltigkeitsbericht zu verifizieren (prüfen), ungeachtet des angesetzten Standards. Unternehmen, besonders KMU, die noch nicht so weit sind oder (noch) nicht genügend Manpower und Mittel haben, um zu wissen, wo sie stehen, unterstützen wir gerne bei der Entwicklung einer individuellen nachhaltigen Strategie. Wir sind nur einen Anruf oder eine E-Mail entfernt.


Lassen Sie uns gemeinsam Ihren nachhaltigen Weg durch ESG, CSDD, CSRD, LkSG, GRI, SDG, IPCC, ESRS, EFRAG etc. finden! Auch wenn wir keine Hip-Hopper sind.