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CS3D und Lieferkettengesetz

Verifizierung gemäß CS3D oder Lieferkettengesetz

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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG, kurz Lieferkettengesetz, ist bislang das strikteste in der Europäischen Union. Es fordert von Unternehmen faires Verhalten in den Lieferketten. Seit 01.01.2023 müssen deutsche Organisationen daher für alle ihre Lieferanten weltweit eine besondere Sorgfaltspflicht an den Tag legen. Sie müssen die potenziellen Risiken, z.B. im Umgang mit der Umwelt oder mit Menschenrechten, prüfen und beseitigen. 

Im Juni 2023 hat die EU die Entwürfe für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, kurz CS3D) beschlossen. Diese Richtlinie wird von europäischen Unternehmen den verantwortungsvollen Umgang mit Lieferanten fordern. Die geplante EU-Lieferketten-Richtlinie geht über das deutsche Lieferkettengesetz noch hinaus, da sie eine zivilrechtliche Haftung vorsieht. Ihre Verabschiedung ist für Ende 2023 geplant.  

80 % globale Wertschöpfungsketten

18.000. Achtzehntausend Kilometer. Knapp halb so lange wie der Äquator und fast so lange wie der Nullmeridian: Das ist die Strecke, die ein T-Shirt zurücklegt, bis es in Deutschland im Verkaufsregal liegt. Es reist nicht nur sprichwörtlich um die halbe Welt. Die Zahl stammt vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das berichtet, dass globale Wertschöpfungsketten 80 % des Welthandels ausmachen.  

Geringer Lohn hat seinen Preis

Deutschlands Wirtschaft liegt vorn dabei, sie hat viele Lieferantennetze in Schwellenländern. Da es in der deutschen Kaufkultur häufig nur um den Preis geht und Unternehmen einen hohen Kostendruck haben, sind Länder mit geringem Lohnniveau attraktiv. Aber der geringe Lohn in Schwellenländern hat einen hohen Preis. Laut BMZ arbeiten 73 Millionen Kinder auf Plantagen, in Steinbrüchen und Minen, um Rohstoffe für z.B. Kaffee, Schokolade und Mobiltelefone zu beschaffen.  

Missstände beheben

Damit Kinder auch auf der anderen Seite des Erdballs Kinder sein können, haben die Vereinten Nationen (UN) gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darauf hingearbeitet, diesen und andere Missstände zu beheben. Darauf basierend entwickelte die deutsche Bundesregierung 2021 die gesetzliche Sorgfaltspflicht: Unternehmen werden ab 2023 in die Pflicht genommen, bei globalen Lieferketten sorgfältig und fair zu sein. Die Entscheidung zieht große Kreise: 

Produktionsprozesse und Managementsysteme

Jeder Produktionsbetrieb hat Zulieferer, die Produkte oder Zwischenprodukte liefern. Die Produktionsprozesse und Managementsysteme dieser Zulieferer rücken in den Fokus, d.h. genaugenommen deren Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken. Wo existieren welche und wie kann man sie fördern bzw. beseitigen? Welche Konditionen bieten oder verlangen Lieferanten und wie setzen sich diese zusammen? Wie steht es um die Termintreue? Liefern die Lieferanten zuverlässig? Wie qualifiziert sind die Mitarbeitenden des Zulieferers? 

Ethik und Leistungsfähigkeit

Kern des Lieferkettengesetzes ist, die ethischen Aspekte im gesamten Produktionsprozess zu fördern. Gleichzeitig stärkt es die wirtschaftlichen Aspekte von Unternehmen, weil es auch darum geht, die Leistungsfähigkeit von Lieferanten zu bewerten und sie zu entwickeln. Und außerdem achten Verbraucher in zunehmendem Maße darauf, ob und wie fair ein Unternehmen agiert. 

Als Führungskraft können Sie mit einer Selbstauskunft Ihrer Lieferanten beginnen oder das Bewerten erfahrenen Experten überlassen. Unabhängige Sachverständige verfügen über die richtigen Kriterien für eine kompetente Bewertung. Denn je besser die Basis der Bewertung, desto besser die Analyse und damit das Verbesserungspotenzial.  

Die Leistungsfähigkeit Ihrer Lieferanten trägt entscheidend zu Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und wirtschaftlichen Zukunft bei. Doch nicht nur das: Weltweite Mindeststandards dienen der Qualitätssicherung und führen zu einer besseren Wirtschaft. Und zu einer gerechteren Welt.