Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG, kurz Lieferkettengesetz, ist bislang das strikteste in der Europäischen Union. Es fordert von Unternehmen faires Verhalten in den Lieferketten. Seit 01.01.2023 müssen deutsche Organisationen daher für alle ihre Lieferanten weltweit eine besondere Sorgfaltspflicht an den Tag legen. Sie müssen die potenziellen Risiken, z.B. im Umgang mit der Umwelt oder mit Menschenrechten, prüfen und beseitigen.