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Die Prüfpflicht kommt

CSRD-Richtlinie bringt Prüfpflicht

Von 2025 an müssen große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, der außerdem einer Prüfpflicht unterliegt. Dies besagt die neue CSRD-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Sie erweitert die Non-Financial Reporting Directive NFRD aus dem Jahr 2014. Größte Neuerung ist eine Prüfpflicht der nichtfinanziellen Informationen.

Nach Angaben des Generalsekretariats des Rates der EU bezieht sich die neue CSRD-Richtlinie auf Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

Es ist dabei unerheblich, ob die Unternehmen an der Börse notieren oder nicht, so das Generalsekretariat des Rates der EU.

Bericht über Nachhaltigkeitsleistungen

Die EU-Richtlinie folgt der klassischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, d.h. den ESG-Kriterien. In einem Nachhaltigkeitsbericht müssen somit Angaben zu den Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt, Soziales wie z.B. Menschenrechte sowie zu der Unternehmensführung stehen. Damit Verbrauchende und Investierende sich auf die Angaben im Nachhaltigkeitsbericht verlassen können, müssen die Informationen nun auch von unabhängigen Dritten verifiziert werden – die erwähnte Prüfpflicht. Finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen stehen damit auf einer Stufe.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die EU-Taxonomie zu erwähnen, die ökologisch nachhaltige Wirtschafts-aktivitäten klassifiziert. Das Klassifizierungssystem dient dazu, Investitionen in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Denn „der Finanzsektor stellt das Kapital zur Verfügung, das die Realwirtschaft benötigt, um sich erfolgreich für die Zukunft zu rüsten“, wie Finanzexperte Rüdiger Senft im Interview mit SQS Deutschland erklärt.

EU will Klimaziele erreichen

Seit 2014 bzw. 2017 müssen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und entweder einer Bilanzsumme von EUR 20 Millionen oder einem Nettoumsatz von mehr als EUR 40 Millionen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen Bericht erstatten. Diese Organisationen müssen im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten und den Bericht prüfen lassen. Ab dem Jahr 2025 müssen auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden nichtfinanzielle Kennzahlen erfassen und ab 2026 veröffentlichen und verifizieren lassen.

 

Die CSRD-Richtlinie ist eine der Maßnahmen, mit denen die EU die Pariser Klimaziele erreichen will.