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UN-Menschenrechte-Verifizierung

UN-Menschenrechte-Verifizierung

 

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.(Art. 1, S. 1, AEMR)
 

So beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In 30 Artikeln hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) Würde, Wert und Rechte jedes menschlichen Lebens verankert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf Nationalität, auf Besitz, das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Asyl, auf Familie, das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf Nahrung, auf Bildung, … und das Recht auf Leben (und nicht auf Überleben). 

Leben und Wirtschaftsleben

Um Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft vorzubeugen, beschloss die UN im Jahr 2011 die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“. Menschenrechtliche Themen sollten im Wirtschaftsleben stärker berücksichtigt werden, d.h. Menschen sollten im Rahmen ihres individuellen wirtschaftlichen Handelns mehr Verantwortung für andere Menschen übernehmen – vor allem hinsichtlich Lieferketten.

Der UN-Menschenrechtsrat hat in der Folge die unternehmerische Sorgfaltspflicht definiert. 2021 hat der deutsche Gesetzgeber diese in nationales Recht gegossen: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dadurch sind zur Sorgfaltspflicht gehörenden Prinzipien einklagbar und behördlich durchsetzbar. Internationale Großunternehmen unterliegen bereits der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

John Ruggie, ehemaliger Politologe und früherer stellvertretender UN-Generalsekretär, definierte drei menschenrechtsbezogene Verantwortungsbereiche:

 

  • + Responsibility to respect – die internationalen Menschenrechte achten; 
  • + Responsibility to protect – die Sorgfaltspflicht, die internationalen Menschenrechte zu schützen und negative Folgen zu verhindern; 
  • + Responsibility to remedy – die Pflicht, bei Menschenrechtsverletzungen für einen Zugang zum Rechtsweg zu sorgen und ggf. Wiedergutmachung zu leisten. 

 

Auch mittelständische und kleine Unternehmen (KMU) können aus dem Ruggie-Konzept Eckpunkte ableiten und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht – ganz oder in Teilen – nachkommen. Unabhängig von der Unternehmensgröße kann dies ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Welt sein.

Verifizierung gemäß UN-Menschenrechte = garantierte Sorgfaltspflicht

Möchten Sie Ihren Stakeholdern mitteilen, dass Sie der unternehmerischen bzw. menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen? Sprechen Sie uns an.