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UN-Menschenrechte-Verifizierung

UN-Menschenrechte Due-Diligence-Verifizierung

Die oben genannten Schlagwörter sind kein Wahlkampf-Slogan, sondern der Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Die Deklaration wirkt sich heute auf das nachhaltige Wirtschaftsleben aus – und damit auch auf Ihr Unternehmen.  

Haben Sie einmal die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gelesen? Artikel 1 beginnt so: 

“Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.”
Artikel 1, Satz 1, AEMR

Würde, Wert und Rechte

Lesen Sie das Zitat noch einmal. Spüren Sie die Tiefe dieser Worte? Ihre Kraft? In 30 Artikeln hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) Würde, Wert und Rechte jedes menschlichen Lebens verankert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf Nationalität, auf Besitz, das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Asyl, auf Familie, das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf Nahrung, auf Bildung, … und das Recht auf Leben (und nicht auf Überleben). 

Für alle Menschen

Kopie der Erstveröffentlichung der AEMR Quelle: Vereinte Nationen

Von 1948 zu 2011

Um Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft vorzubeugen, beschlossen die Vereinten Nationen 2011 die „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“. Menschenrechtliche Themen sollten im Wirtschaftsleben stärker berücksichtigt werden, d.h. Menschen sollten im Rahmen ihres individuellen wirtschaftlichen Handelns mehr Verantwortung für andere Menschen übernehmen – vor allem, was Lieferketten angeht.

Seit 2021

In 31 Prinzipien hat der UN-Menschenrechtsrat die unternehmerische Sorgfaltspflicht definiert. Der deutsche Gesetzgeber hat diese 2021 in nationales Recht gegossen: im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit sind die darin erwähnten Prinzipien einklagbar und behördlich durchzusetzen. Internationale Großunternehmen unterliegen bereits der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Achten, schützen, heilen

John Ruggie, ehemaliger Politologe und früherer stellvertretender UN-Generalsekretär, definierte drei menschenrechtsbezogene Verantwortungsbereiche: 

  • – Responsibility to respect – Sie müssen die internationalen Menschenrechte achten; 
  • – Responsibility to protect – Sie haben die Sorgfaltspflicht, die internationalen Menschenrechte zu schützen und negative Folgen zu verhindern; 
  • – Responsibility to remedy – Sie haben die Pflicht, bei Menschenrechtsverletzungen für einen Zugang zum Rechtsweg zu sorgen und ggf. Wiedergutmachung zu leisten. 


Auch mittelständische und kleine Unternehmen (KMU) können proaktiv aus dem Ruggie-Konzept Eckpunkte ableiten und der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht – ganz oder in Teilen – nachkommen. Unabhängig von der Unternehmensgröße sollten Sie das als Ihren Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der Welt sehen. Erst recht, wenn Sie kein Idealist, sondern Realist sind.  

 
“Wie wundervoll es doch ist, dass niemand auch nur einen einzigen Moment warten muss, um damit anzufangen, die Welt zu verbessern.”
Anne Frank

Eine freie, gleiche und gerechte Welt

Wenn es zu Ihrem Selbstverständnis als Unternehmer oder als Nachhaltigkeitsmanager gehört, dass Sie andere Menschen unterstützen oder wenn Sie als Familienvater oder -mutter für ihre Kinder eine freiere, gerechtere Welt mit mehr Gleichheit schaffen wollen, dann ist jeder Schritt ein wichtiger Beitrag. 

Wo beginnen universelle menschliche Rechte? Beim Lieferanten? Im Meeting? Beim Frühstück? Wie auch immer Ihre Antwort lautet: Wir sollten sie schützen. Vor allem dort, wo man sie nicht sieht.

Bestätigte Sorgfaltspflicht

Unser Assurance-Statement bestätigt Ihnen und Ihren Stakeholdern, dass Sie angemessene Verfahren im Sinne der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht eingeführt haben. Mit dieser Due-Diligence-Verifizierung stärken Sie nicht nur das Vertrauen Ihrer Kunden, sondern Sie machen die Welt auch ein bisschen freier, gleicher und gerechter.