So beginnt Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In 30 Artikeln hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) Würde, Wert und Rechte jedes menschlichen Lebens verankert. Dazu gehören das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Bewegungsfreiheit, auf Nationalität, auf Besitz, das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Asyl, auf Familie, das Recht auf Arbeit, auf Wohnung, auf Nahrung, auf Bildung, … und das Recht auf Leben (und nicht auf Überleben).