Wenn eine EU-Richtlinie verabschiedet wird, müssen die 27 Mitgliedstaaten sie innerhalb von 18 Monaten in nationale Gesetze überführen. Für die Brüsseler Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, bedeutet das, dass der deutsche Gesetzgeber sie spätestens am 06. Juli 2024 hätte verabschieden müssen. Das ist nicht geschehen, stattdessen …