Die Europäische Kommission hat Ende Juli die europäischen, einheitlichen Standards zur Nachhaltigkeits-berichterstattung ESRS (European Sustainability Reporting Standards) angenommen. Diejenigen Unternehmen, die von der CSRD-Richtline über die Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sind, können sie verwenden. Die Europäische Union geht damit einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige EU-Wirtschaft im Rahmen des European Green Deal und dem Klimaabkommen von Paris.