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OECD-Leitlinien – damit Gold weiterhin glänzt

Goldstaub illustrierend für OECD-Leitlinien für Minerale in Lieferketten

OECD-Leitlinien – damit Gold weiterhin glänzt

Auf dem ressourcenverbrauchenden Weg zu Digitalisierung und Elektromobilität sorgt die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für mehr globale Nachhaltigkeit. Die Organisation fördert in ihrem „Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ nachhaltiges Handeln. Wie die OECD den Mineralhandel menschenwürdiger gestaltet und die Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt:

12 Uhr mittags im Senegal. Die Temperatur beträgt 30 Grad Celsius. Ein Minenarbeiter sitzt in einem Erdloch, das an einen ausgetrockneten Brunnen erinnert. Das Loch ist etwa zwei Meter tief, der Durchmesser beträgt ungefähr einen Meter: Es handelt sich um eine Goldmine. Der Arbeiter kann geradeso in der Hocke darin sitzen. Mit einem Pickel in der rechten und einer ovalen, grifflosen Schöpfkelle in der linken Hand hämmert er gegen die staubige Wand aus Erde und fördert Gold zutage. Er trägt eine kurze Hose, ein weites T-Shirt und eine Baumwollmütze, die ihn vor den prallen Sonnenstrahlen schützt. So arbeitet er stundenlang, ohne Schutzkleidung.

Rohstoffe für Elektronik und Elektrik

Gold leitet Strom und ist korrosionsbeständig, daher sind Kontaktflächen an Akkus und SIM-Cards in Smartphones und Tablets mit Gold legiert. Es ist das teuerste Metall in einem Mobilgerät. Neben Gold finden sich u.a. auch Lithium (das auch für Elektrofahrzeugakkus gebraucht wird), Silizium, Wolfram, Tantal, Zinn oder Seltene Erden darin.

 

Der Abbau – und die Weiterverarbeitung – dieser Rohstoffe sind gefährlich für die Arbeitenden, z.B. wird bei Gold häufig Cyanid oder Quecksilber benutzt. Auch die Umwelt wird bei dieser Förderung oder durch Abfallstoffe gefährdet. Außerdem werden manche Minerale in Regionen abgebaut, die von Krieg betroffen sind. In diesen Fällen finanzieren sich die Despoten häufig durch den Verkauf der abgebauten Rohstoffe, sogenannte Konflikt-Rohstoffe.

Verantwortungsvoller Rohstoffabbau

Zu den wichtigsten Regulierungen für Konfliktrohstoffe in den Lieferketten gehören die OECD-Leitlinien. Sie helfen Unternehmen bei einem „verantwortungsvollen Abbau von Mineralen und deren Handel zur Vermeidung von Konflikten und (zur) Förderung von Frieden und Entwicklung“ (OECD, Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten).

42 Staaten hatten sich 2011 auf den inzwischen erweiterten Leitfaden verständigt. Sie zielten darauf ab, dass Unternehmen z.B. aus der Unterhaltungselektronik, der Gesundheitsindustrie oder Automobilhersteller bei der Mineralbeschaffung Menschenrechte achten und Konflikte vermeiden. Außerdem sollen betroffene Unternehmen ihre Lieferketten transparenter gestalten sowie die Rohstoffländer stabiler werden, indem sie aus ihren Bodenschätzen besser Nutzen ziehen können.

 

7 Risiken in 5 Stufen begegnen

Der Leitfaden identifiziert folgende sieben Risiken in Mineral-Lieferketten:

 

  • Schwere Menschenrechtsverletzungen
  • Unterstützung bewaffneter Gruppen
  • Missbrauch durch Sicherheitsbeauftragte
  • Bestechung und Betrug
  • Geldwäsche
  • Nichtzahlung von Abgaben
  • Unzureichende Sorgfaltspflicht

 

Diesen Risiken können alle Akteure in der Lieferkette ausgesetzt sein – unabhängig von ihrem Platz in der Lieferkette, ob vor- oder nachgelagert bzw. Upstream oder Downstream. Allerdings unterscheidet sich die Häufigkeit der Risiken, d.h. je weiter vorgelagert ein Akteur, desto mehr Risiken sind möglich. Um diese Risiken auszuschließen oder zu minimieren, empfiehlt die OECD fünf Schritte:

Der fünfstufige Prozess der Sorgfaltspflicht

  1. Starke Managementsysteme einrichten, z.B. durch die Verabschiedung von Grundsätzen zur Sorgfaltspflicht und Aufbau interner Kapazitäten zu deren Umsetzung.
  2. Risiken identifizieren, bewerten und priorisieren, z.B. mittels Überprüfung von Informationen über die Lieferkette, um alle kritischen Stellen zu identifizieren.
  3. Risiken handhaben, z.B. anhand der Trennung von den kritischsten Lieferanten und der Ergreifung von Maßnahmen bei verbliebenen Lieferanten, um Risiken zu verhindern oder zu mindern.
  4. Kontrollpunkte prüfen, z.B. qua Durchführung von Audits durch unabhängige Dritte, um die Ordnungsmäßigkeit der Sorgfaltspflichten an den wichtigsten “Kontrollpunkten” (z.B. Raffinerien und Schmelzhütten für Zinn, Wolfram, Tantal und Gold) in der Lieferkette zu überprüfen.
  5. Kommunikation und Berichterstattung über die Sorgfaltspflicht, z.B. öffentliche Berichterstattung über die Risikobewertung und den Managementplan sowie das Engagement mit Interessengruppen (lt. OECD-Website).

Von Bedeutung bei der Sorgfaltspflicht ist eine fortlaufende Prüfung, d.h. eine Due Diligence. Sie ermöglicht Unternehmen, dauerhaft möglichen Risiken zu begegnen. Eine Due Diligence-Prüfung in diesem Sinne unterscheidet sich von einer Due Diligence im allgemeinen Unternehmenskontext, bei dem sie anlassbezogen stattfindet. Eine solche einmalige Prüfung hat die Risiken für die Firma im Fokus, während es bei den OECD-Leitlinien um das Risikomanagement für Stakeholder und Umwelt geht.

OECD und EU

Der Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale basiert auf dem weiter gefassten OECD-Leitfaden für multinationale Unternehmen. Dieser beschäftigt sich mit verantwortungsbewusstem Geschäftsverhalten generell, d.h. für den Mineraliensektor und für andere Branchen.

Die 132 Seiten des Leitfadens haben empfehlenden Charakter und sind zwar weltweit gültig, aber nicht für Unternehmen bindend. Rechtsverbindlich ist jedoch in der EU die EU-Konfliktminerale-Verordnung (2017/821), die sich auf den OECD-Leitfaden und dessen fünfstufigen Prozess stützt. Für deutsche Firmen gilt das Deutsche Mineralische-Rohstoffe-Sorgfaltspflichten-Gesetz MinRohSorgG (Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821).

 

Eine Due-Diligence-Verifizierung der SQS gemäß OECD-Leitfaden zeigt Unternehmen aller Größe und Branchen, ob ihr Risikomanagement der geforderten Sorgfaltspflicht entspricht. Neben den Prüfungsleistungen begleitet SQS bei einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess hin zu einer verantwortungsvollen, konfliktfreien Beschaffung.