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Vorbereitet auf das Lieferkettengesetz?

Vorbereitet auf das Lieferkettengesetz?

Nur noch vier Monate, dann ist Weihnachten und nicht nur das, dann gilt auch das Lieferkettengesetz. Ab Januar 2023 tritt das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, verkürzt Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), in Kraft. Darin wird „die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten erstmals verbindlich geregelt“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Unternehmer tun gut daran, sich jetzt auf das Lieferkettengesetz vorzubereiten.

80 % globale Lieferketten

Der Weg, den ein Kleidungsstück im Schnitt vom Produktionsort bis ins Regal des deutschen Einzelhandels zurücklegt, ist so lange wie der halbe Äquator. Knapp 20.000 Kilometer. Die länderübergreifenden Lieferketten betragen 80 Prozent des Welthandels. Entlang dieser immensen, globalen Produktionsketten häufen sich Kinder- und Zwangsarbeit, fehlender Arbeits- sowie Gesundheitsschutz und geringer Umweltschutz.

 

Große Organisationen sollten bereits ihrer ethischen Sorgfaltspflicht nachkommen. Das geschieht jedoch mehrheitlich unzufriedenstellend, laut BMAS. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet nun erstmals Firmen, sich für Menschenrechte einzusetzen und die Umwelt zu schützen – durch transparente Lieferketten.

Was verlangt das Lieferkettengesetz?

Unternehmen mit …

Organisationen müssen sich jetzt an die geänderten Anforderungen aus Berlin anpassen. Neben der Profitabilität müssen Firmen eine stärkere Achtung der Menschenrechte durchsetzen sowie besseres Umweltmanagement. Denn beispielsweise „über 90 Prozent des CO2-Ausstoßes kommen aus der Lieferkette“, sagt Nachhaltigkeitsexperte Axel Bachmann vom größten deutschen Getränkeunternehmen. Gefragt sind folglich besseres Compliance- und Risikomanagement.

 

Die im Lieferkettengesetz definierten Sorgfaltspflichten beruhen auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte, die für jede Firma in Deutschland gelten:

Umfangreicher Maßnahmenkatalog

Der Maßnahmenkatalog für die Lieferkette – die alle Dienstleistungen und Produkte einer Organisation und alle Schritte im In- und Ausland, die für das Erbringen oder Herstellen nötig sind, miteinbezieht – ist weitreichend: Risikoanalysen, Problemlösungen, Vermeidungsstrategien, Dokumentations- und Kommunikationspflichten werden etliche Firmen herausfordern. Darüber hinaus geht es nicht nur um die eigenen Lieferanten, sondern auch um die Lieferketten von direkten Partnern. Bei Nichterfüllen drohen drakonische Strafzahlungen.

 

Großunternehmen und KMU, die ab kommendem Jahr nicht auf das Einhalten von Menschenrechten und Umweltschutz entlang ihrer Lieferketten achten, werden deshalb zukünftig finanziell fragwürdig und rufschädigend wirtschaften. Wer wettbewerbsfähig bleiben will, muss das Lieferkettengesetz strikt umsetzen.

Wie setzen Unternehmen das Lieferkettengesetz um? Verkürzt gesagt:

Transparenz in Lieferketten braucht neue Prozesse und viel Zeit. Beginnen Sie jetzt damit. Oder setzen Sie auf eine externe Expertise und holen Sie sich einen erfahrenen Sparringpartner. Die Begutachtungen der SQS Deutschland GmbH sind national und international höchst anerkannt.