Damit die Weltgemeinschaft die Klimaziele des Pariser Abkommens erreicht, genügt es nicht, dass Unternehmen kurzfristig nachhaltiger wirtschaften. Organisationen müssen sich langfristig ökologisch nachhaltig aufstellen, um eine maximale 1,5-Grad-Erwärmung der Erde (und Schaden fern) zu halten. Deshalb hat sich die Europäische Union (EU) auf die EU-Taxonomie-Verordnung verständigt, die Kapital in Richtung Nachhaltigkeit lenkt.
Da der Finanzsektor Unternehmen mit den nötigen Mitteln für eine erfolgreiche Zukunft ausstattet, liefert ihr die EU-Taxonomie den Rahmen für nachhaltige Investitionen. Das heißt, die EU-Taxonomie gibt Kriterien vor, wann und ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden kann oder nicht. Für folgende sechs Umweltziele hat die EU ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten definiert bzw. wird dies noch tun:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen
4. Übergang zu Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und von Ökosystemen.
Für Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel existieren bereits Kriterien. Für die anderen vier Umweltziele werden sie noch vorgelegt. Die EU definiert darin, was als nachhaltig gilt und was nicht. Damit ein Unternehmen seine Tätigkeit als wirtschaftlich nachhaltig einstufen – und attraktiv für Investitionen machen – kann, muss es mindestens eines der sechs Klimaziele fördern. Zugleich darf es die anderen Umweltziele nicht beeinträchtigen. Außerdem müssen die Organisationen soziale Mindeststandards einhalten. Darüber hinaus müssen Firmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen transparent kommunizieren. Denn nur dann können Banken und Kreditinstitute berechnen, wie hoch oder niedrig das Ausfallrisiko ihrer nachhaltigen Kredite ist.
Die Pflicht zum Veröffentlichen von Nachhaltigkeitsberichten, zuzüglich externer Prüfpflicht, ist wiederum in der neuen CSRD-Richtlinie der EU geregelt. Diese besagt, dass Unternehmen in den kommenden Jahren gestaffelt nach Größe über ihr nachhaltiges Engagement berichten und dies verifizieren lassen müssen. Diese bereits existierende Berichts- und Prüfpflicht gilt dann auch für große Teile des Mittelstands.
Die EU-Taxonomie-Verordnung dient folglich zum einen dazu, die Klimaziele zu erreichen. Zum anderen ist sie ein Anreiz für Unternehmen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Wenn ein Betrieb beispielsweise CO2-Emissionen reduziert, spart er im Verlauf der Zeit auch Kosten. Das macht den Betrieb wettbewerbsfähiger. Sollte der Betrieb ein Zulieferer eines großen Konzerns sein, kann er sich von Mitbewerbern abheben, weil er besonders klimaschonend produziert. Und obendrein honorieren Banken das umweltschonende Engagement und vorausschauende Management.
Organisationen sollten sich folglich konkret fragen, bis wann sie z.B. emissionsfrei sein möchten und daraus Zwischenziele ableiten. Eine Ist-Analyse eignet sich dafür am besten, damit ein Unternehmen versteht, wo es steht. Wenn es CO2-Quellen identifiziert, kann es diese in eine Klimabilanz überführen. Idealerweise gehören zu einer Klimabilanz auch Energieangaben und Maßnahmen zu mehr grünen Energiequellen. Und wenn ein Unternehmen zusammengenommen darüber berichtet, demonstriert es seine Glaubwürdigkeit.
Das Erreichen der globalen Klimaziele wird so auf Unternehmensebene umgesetzt. Die EU-Taxonomie ist eine enorme Chance, Prozesse effizienter zu gestalten, Kreislaufwirtschaft zu berücksichtigen, Arbeitsbedingungen zu optimieren und obendrein die Biodiversität zu schützen. Nicht zuletzt beruht die EU-Taxonomie-Verordnung mit ihren Klimazielen auf dem Europäischen Green Deal. Gemäß diesem will Europa bis 2050 null Treibhausgase ausstoßen.
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